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Wirtschaftsrecht
08.06.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Neue Wettbewerbsregeln für Vertrieb und Reparatur von Kfz

Neue Wettbewerbsregeln werden die Kosten für Reparatur und Wartung von Autos verringern. Die Europäische Kommission hat am 27.5.2010 überarbeitete Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern angenommen. Auf der Grundlage der überarbeiteten Regeln kann die Kommission wirksam gegen Kfz-Hersteller vorgehen, die verlangen, dass Kraftfahrzeuge nur in von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden. Die neuen Regeln werden auch zu einer Verringerung der Vertriebskosten für Neufahrzeuge beitragen, da allzu restriktive Regeln abgeschafft werden. Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und zugelassenen Werkstätten kommen künftig nur noch dann für die Gruppenfreistellung in Betracht, wenn keines der beteiligten Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 30 Prozent hat. Die neuen Regeln für die Märkte für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen treten am 1.6.2010 in Kraft, für die Märkte für den Kfz-Verkauf am 1.6.2013. Sie gelten bis zum 31.5.2023. (PM EU-Kommission vom 27.5.2010) Vgl. dazu demnächst den Beitrag vonWegner.

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