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Wirtschaftsrecht
29.07.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Neue Verhaltensregeln für Banken vorgestellt

Die EU-Kommission hat neue Verhaltensregeln für Banken vorgestellt, die künftig als Grundlage für Umstrukturierungsbeihilfen dienen sollen. Dabei sind drei Kernpunkte entscheidend. Erstens müssen staatlich unterstützte Banken langfristig ohne weitere Hilfe des Staates rentabel arbeiten können. Zweitens müssen sich staatlich unterstützte Banken und ihre Eigentümer angemessen an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Und drittens müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt zu begrenzen.

Die EU-Kommission muss verschiedene Umstrukturierungsmaßnahmen einzelner Banken prüfen, für die sie zuvor Rettungsbeihilfen unter der Bedingung genehmigt hat, dass binnen sechs Monaten ein Umstrukturierungsplan vorgelegt wird. Die Kommission hat nun im Bemühen um Transparenz, Berechenbarkeit und Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten in ihren Erläuterungen präzisiert, welchen Ansatz sie bei der beihilferechtlichen Würdigung verfolgt, welche Kriterien sie dabei zugrunde legt und welche Informationen sie benötigt.

Die Kommission führt in ihrer Mitteilung auf, unter welchen Bedingungen Banken einen Umstrukturierungsplan vorlegen müssen. In der am 24.7.2009 veröffentlichten Mitteilung erläutert die Kommission, wie sie die Wettbewerbsregeln zur Förderung der Finanzstabilität einsetzen will. Die Wiederherstellung der Rentabilität der Banken ist der beste Garant für Stabilität und der beste Weg um sicherzustellen, dass die Banken ihrer Rolle als Kreditgeber für die Wirtschaft dauerhaft gerecht werden können. Mit Blick auf Stresstests unterstreicht die Kommission, dass sie die Stärken und die Schwächen der einzelnen Banken analysieren will. Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass das Geschäftsmodell der Bank angepasst wird, dass wertgeminderte Vermögenswerte offengelegt und entsprechende Entlastungsmaßnahmen ergriffen werden, dass verlustbringende Geschäftsbereiche abgestoßen werden oder sogar erwogen wird, dass eine Bank von einem rentabel arbeitenden Wettbewerber übernommen oder aber ordnungsgemäß abgewickelt wird.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 24.7.2009)

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