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Wirtschaftsrecht
27.09.2012
Wirtschaftsrecht
BReg: Neue Regelungen sollen die besonderen Risiken des Hochfrequenzhandels eingrenzen

Der computergestützte Handel an deutschen Börsen birgt besondere Risiken. Diesen will die Bundesregierung mit dem am 26.9.2012 gebilligten Gesetzentwurf zum Hochfrequenzhandel entgegenwirken. Das Gesetz sieht eine Zulassungspflicht für bislang nicht regulierte Hochfrequenzhändler vor. Zudem werden strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt: Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme künftig so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Dadurch sollen extreme Börsenszenarien, bei denen es in der Vergangenheit zu gravierenden Kursschwankungen gekommen ist, verhindert werden.

Der Gesetzentwurf konkretisiert die Auskunfts- und Eingriffsrechte für die Börsenaufsicht sowie für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zudem stuft er bestimmte Handelsstrategien von Hochfrequenzhändlern als Markmanipulation ein. Ebenfalls ist eine Verpflichtung für die Börsenbetreiber geplant, ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr aufzuerlegen.

Um ein Ausweichen der Marktteilnehmer auf alternative Plattformen (wie zum Beispiel multilaterale Handelssysteme) zu verhindern, sollen die Gesetzesregelungen auch auf dieses Marktsegment ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung zeigt mit dem Gesetzentwurf erneut, dass sie die Finanzmarktregulierung entschlossen verfolgt. Sie nimmt die in Europa geplante Regulierung des Hochfrequenzhandels auf nationaler Ebene vorweg.

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie dienen dabei als Orientierung. Der Gesetzentwurf wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Der Bundesrat muss allerdings nicht zustimmen.

(PM BReg vom 26.9.2012)

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