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Wirtschaftsrecht
12.04.2019
Wirtschaftsrecht
BR: Neue Regeln für Schutz von Geschäftsgeheimnissen gebilligt

Der Bundesrat hat am 12.4.2019 ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gebilligt, das die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie der EU (2016/943) in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, Unternehmen vor Spionage durch Wettbewerber zu schützen.

Ausnahmen enthält das Gesetz für sog. Whistleblower, wenn diese Informationen veröffentlichen, um rechtswidrige Handlungen, berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken. Voraussetzung: die Aufdeckung kann auch von öffentlichem Interesse sein. So soll verhindert werden, dass die Veröffentlichung allein aus Rache geschieht oder als Druckmittel benutzt wird. So genannte Mischmotivationen sind aber unschädlich.

Als Fehlverhalten ist nach der Gesetzesbegründung unethisches Handeln anzusehen, auch wenn es im Land des Firmensitzes nicht unbedingt strafbar sein muss - beispielsweise Kinderarbeit oder gesundheits- bzw. umweltschädliche Produktionsbedingungen. Gleiches gilt für die systematische Umgehung von Steuertatbeständen.

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen verabschiedet und dabei unter anderem den Quellenschutz für Journalisten gestärkt. Außerdem hat er einige Anliegen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang übernommen.

Mit der Billigung durch den Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren beendet. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

(Bundesrat Kompakt vom 12.4.2019)

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