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Wirtschaftsrecht
29.09.2008
Wirtschaftsrecht
: Neue Recyclingregeln für Altbatterien

Seit 26.9.2008 gelten neue EU-Vorschriften für die Sammlung und das Recycling von Altbatterien. Damit sind künftig die Hersteller für die Abfallentsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Batterien verantwortlich. Die überarbeitete Altbatterie-Richtlinie sollte bis 26.9.2008 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sein. Bisher haben lediglich sieben Mitgliedstaaten der EU-Kommission ihre nationalen Rechtsvorschriften mitgeteilt. Deutschland hat die neue Altbatterie-Richtlinie noch nicht umgesetzt.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 26.9.2008)

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