EuGH: Neue Prüfung der Kartellbuße gegen Infineon
Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips hat der Gerichtshof die Sache Infineon Technologies mit Urteil vom 26.9.2018 - C-98/17 P - zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit der verhängten Geldbuße an das Gericht zurück. Der EuGH führt aus, das Gericht habe den Umfang seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung verkannt, indem es nicht auf das Vorbringen von Infineon eingegangen sei, wonach die Kommission gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe, indem sie die Höhe der Geldbuße festgesetzt habe, ohne die begrenzte Zahl der Kontakte, an denen Infineon beteiligt gewesen sei, zu berücksichtigen.
(EuGH PM vom 26.9.2018)