DCGK: Neue Fassung des Kodex beschlossen
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 9.5.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. So können möglicherweise
notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollzogen werden. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im Bundesanzeiger in Kraft treten und damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom 7.2.2017 ablösen. Die Regierungskommission stellt den neuen Kodex bereits heute vor, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen. Den Unternehmen steht es frei, einzelne neue Empfehlungen und Anregungen im Sinne von Best Practice bereits vorzeitig anzuwenden. Die DCGK Fassung vom 7. Februar 2017 bildet
solange die Grundlage für die Entsprechenserklärung, bis der neue Kodex im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
(PM DCGK vom 22.5.2019)