Europäisches Parlament : Neue Europäische Insolvenzverordnung verabschiedet
Am 20. Mai 2015 hat das Plenum des EP den Kompromisstext zum Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung über Insolvenzverfahren (EuInsVO) angenommen. Dieser enthält eine Erweiterung des Anwendungsbereichs, eine Präzisierung der Definition der gerichtlichen Zuständigkeit bei der Eröffnung des Hauptverfahrens sowie die Einrichtung eines Insolvenzregisters mit Daten über grenzüberschreitende Insolvenzverfahren und die Erstellung einheitlicher Formulare. Die von der Kommission vorgeschlagene Zuständigkeit der Gerichte auch für mit dem Insolvenzverfahren in Zusammenhang stehende Klagen soll hingegen eingegrenzt werden. Die Verordnung muss nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(PM BRAK EU vom 29.5.2015)