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Wirtschaftsrecht
01.07.2016
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen in Kraft getreten

Ein neu gestalteter EU-Rechtsrahmen, der seit dem 3. Juli anwendbar ist, wird auf den europäischen Finanzmärkten für noch mehr Effizienz, Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen.

Das neue Regelwerk wird den Anlegerschutz und das Vertrauen steigern, da es tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte ermöglicht und die Kapitalmarktunion voranbringt. Mit dem neuen Rechtsrahmen wird die Bekämpfung von Marktmissbrauch auf den Warenmärkten und den entsprechenden Derivatemärkten erleichtert, Manipulationen von Benchmarks wie dem LIBOR werden verboten und die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausgeweitet.

Das aktualisierte Regelwerk stärkt und ersetzt die bestehenden EU-Vorschriften über Marktintegrität und Anlegerschutz, die erstmals 2003 erlassen wurden. Es umfasst die Verordnung über Marktmissbrauch und die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation. 

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Ich freue mich sehr, dass unser neu gestaltetes Regelwerk gegen Insidergeschäfte und Marktmanipulationen nun in Kraft tritt. Klare Regeln gegen Fehlverhalten auf Europas Finanzmärkten sind für ihr effizientes Funktionieren und für den Anlegerschutz von entscheidender Bedeutung.“

Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, dazu: „Die Verwaltungsbehörden werden künftig über größere Befugnisse verfügen, um bei Marktmissbrauch zu ermitteln, und hohe Geldbußen verhängen können, während all diejenigen, die des Marktmissbrauchs für schuldig befunden werden, mit Haftstrafen rechnen müssen.“

Hintergrund:

Mit der Marktmissbrauchsverordnung wird gewährleistet, dass die Rechtsvorschriften mit den Entwicklungen auf den Märkten, etwa neuen Handelsplattformen, und neuen Technologien wie dem Hochfrequenzhandel (HFT) Schritt halten. Ergänzend zur Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet die neue Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (die Marktmissbrauchsrichtlinie) die Mitgliedstaaten, Insidergeschäfte und Marktmanipulationen einheitlich als Straftatbestände zu definieren und Höchststrafen für die schwersten Formen des Marktmissbrauchs zu verhängen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass solche Verhaltensweisen – auch die Manipulation von Benchmarks – als Straftaten gelten, die überall in Europa wirksam geahndet werden können.

Die für die Durchführung der Marktmissbrauchsverordnung erforderlichen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sind rechtzeitig erlassen worden, sodass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden das neue Regelwerk umsetzen und ab 3. Juli 2016 anwenden können.

(PM EU-Kommission vom 1.7.2016)

 

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