: Neue EU-Vorschriften erleichtern die Abwicklung von Erbfällen
Die Europäische Union (EU) vereinfacht die Abwicklung von Erbschaften über Ländergrenzen hinweg.
Sie erleichtert den Bürgern so den Umgang mit Testamenten und Nachlässen mit Bezug zu anderen EU-Mitgliedstaaten.
Die neuen EU-Erbrechtsregeln werden am 27.7.2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und müssen nun von den EU-Staaten innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
"Da jeder Mitgliedstaat über ein eigenes Erbrecht verfügt, war die Rechtslage bislang verworren", erklärte
EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Viviane Reding. In Zukunft werde es einfacher sein, zu bestimmen, welches Recht im Falle eines Todesfalles zur Anwendung kommt.
Welches Gericht bei einem Erbfall in der EU zuständig ist und welches Recht maßgebend
ist, wird nach dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers entschieden.
Außerdem sehen die neuen Vorschriften ein Europäisches Nachlasszeugnis vor, mit dem Erben und Nachlassverwalter überall in der EU ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen können. Das bedeutet vor allem schnellere und kostengünstigere Verfahren.
Die Erbrechtsverordnung bietet Rechtssicherheit für rund 450.000 Familien, die jedes Jahr in der EU mit einem internationalen Erbfall konfrontiert sind. In der EU leben 12,3 Millionen EU-Bürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
(PM EU-Kommission vom 26.7.2012)