BaFin: Neu gefasstes MaComp-Rundschreiben veröffentlicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14.6.2011 die Neufassung des Rundschreibens MaComp 4/2010 (WA) veröffentlicht. Damit führt die BaFin den mit der Erstfassung der MaComp im letzten Jahr eingeschlagenen Weg fort, sämtliche Veröffentlichungen zu den Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in einem Rundschreiben zu bündeln. Bereits in dem Anschreiben zur Veröffentlichung der Erstfassung im Juni 2010 hatte die BaFin angekündigt, die MaComp bei entsprechendem Konkretisierungsbedarf am Markt zu ergänzen und einzelne Regelungen anzupassen. Die bisherigen Untersuchungen der BaFin zu den gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung eines Beratungsprotokolls, die zum 1.1.2010 in das WpHG aufgenommen worden sind, haben einen solchen Anpassungsbedarf ergeben. Die Neufassung der MaComp enthält somit ein neues Modul zum Thema Beratungsprotokoll. Neben diesem Modul, das sich im Abschnitt BT 6 befindet, enthält die Neufassung einige kleinere Änderungen bestehender Module. Genaueres hierzu lässt sich dem zur Veröffentlichung erstellten Anschreiben an die betroffenen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstiute entnehmen, das den MaComp angefügt ist.
(PM BaFin vom 14.6.2011)