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Wirtschaftsrecht
18.12.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Nebenleistungen in Konzessionsvertrag – Stromnetz Olching

Mit Urteil vom 7.10.2014 - EnZR 86/13 - hat der BGH entschieden: Werden in einem Konzessionsvertrag nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV unzulässige Nebenleistungen vereinbart, so folgt daraus keine Gesamtnichtigkeit des Vertrags gemäß § 134 BGB, wenn die unzulässigen Leistungen weder Kriterium für die Auswahl des Konzessionärs waren noch sich in anderer Weise auf die Auswahlentscheidung der Gemeinde ausgewirkt haben.

 

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