BVerfG: Nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg verfassungskonform
Mit Beschluss vom 29.9.2010 – 1 BvR 1789/10 – hat das BVerfG entschieden, dass das in § 3a LadÖG normierte zeitlich begrenzte Verbot des Alkoholverkaufs mit den Grundrechten vereinbar ist; es hat daher die Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar greift die beschränkende Verkaufsregelung in die Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin ein; sie erfüllt aber die Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Normen. Als Regelung der Gefahrenabwehr fällt sie in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers und trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung. Der Landesgesetzgeber verfolgt mit der Neuregelung die gewichtigen Gemeinwohlziele, einem vor allem während der Nachtzeit zu verzeichnenden Alkoholmissbrauch und dadurch bedingten Straftaten und Ordnungsstörungen sowie Gesundheitsgefahren zu begegnen. (PM BVerfG vom 12.10.2010)