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Wirtschaftsrecht
04.04.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Nachweis des Käufers für das Fehlschlagen einer Nachbesserung

Der BGH hat mit Urteil vom 9.3.2011 - VIII ZR 266/09 - entschieden: Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11.2.2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).

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