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Wirtschaftsrecht
14.11.2019
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers einer Ltd. durch gutachterliche Stellungnahme eines deutschen Notars

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 18.7.2019 – I-3 Wx 138/18 – entschieden:

1. Die organschaftliche Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers zweier englischer Gesellschaften (Ltd.) im Zusammenhang mit der Anmeldung deren Verschmelzung zum Handelsregister kann (auch) durch die gutachterliche Stellungnahme eines deutschen Notars nachgewiesen werden, wobei über die Einsicht in das Register als solches auch eine Einsicht in die beim Register des Companies House geführten Unterlagen – memorandum, articles of association und Protokollbuch (minute book) – erfolgt sein muss und es zudem einer nachvollziehbaren Darstellung der tatsächlichen Grundlagen der notariellen eigenen Prüfung und der daraus folgenden notariellen Feststellungen bedarf.

2. Ungeachtet der Abfassung der Beschwerdeschrift auf einem persönlichen Briefbogen des Geschäftsführers („lege ich Beschwerde ein“) gilt das Rechtsmittel (gegen eine Zwischenverfügung, betreffend die Anmeldung zur Verschmelzung zweier englischer Gesellschaften – Ltd.) als für die betroffene Gesellschaft eingelegt, wenn maßgebliche Umstände darauf hindeuten, dass der Verfasser nicht als Privatperson, sondern in seiner Eigenschaft als Organ der Gesellschaft handeln wollte (hier indiziert durch den in der Rechtsmittelschrift enthaltenen Hinweis auf eine Änderung der Privatanschrift sowie den Umstand, dass alle weiteren Eingaben auf Briefbögen der betroffenen Gesellschaft mit dem Unterzeichnerzusatz „Geschäftsführer“ verfasst sind).

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