R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
11.11.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Hamm: Nachweis der Bestellung eines Notarvertreters

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 2.9.2010 – 15 Wx 19/10 entschieden: Sind von einem Notarvertreter eine Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH beurkundet und die entsprechende Anmeldung des Geschäftsführers beglaubigt worden, so bedarf es zum Vollzug im Handelsregister nicht des urkundlichen Nachweises der Bestellung des Notarvertreters zum Zeitpunkt seiner notariellen Amtshandlung.

stats