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Wirtschaftsrecht
10.01.2019
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Nachhaltige Finanzen – Bericht über die Offenlegung klimarelevanter Informationen durch Unternehmen veröffentlicht

Die von der Kommission im Juli 2018 eingesetzte Technische Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen hat am 10.1.2019 ihren ersten Bericht über die Offenlegung klimarelevanter Informationen durch Unternehmen veröffentlicht. Damit soll nachvollziehbar werden, wie der Klimawandel nicht nur die Leistung eines Unternehmens beeinflussen könnte, sondern auch wie das Unternehmen selbst auf den Klimawandel einwirkt. Mit diesen Empfehlungen kann die Kommission ihre Leitlinien für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen aktualisieren. Die Kommission wird dabei auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe des Finanzstabilitätsrats FSB zu klimabezogenen Informationen (TCFD) berücksichtigen. Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) ist ein internationales Gremium, das die Arbeiten zur Aufsicht und Regulierung der internationalen Finanzmärkte koordiniert und fördert. Der am 10.1.2019 veröffentliche Bericht ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Technische Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen wird weitere Berichte über die Taxonomie für nachhaltige Finanzen, CO2-Benchmarks und grüne Anleihen bis Juni 2019 fertig stellen. Anhand einer EU-Taxonomie für ökologische Nachhaltigkeit ließe sich ermitteln, ob und in welchem Umfang wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können. 

(Meldung EU-Kommission vom 10.1.2019)

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