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Wirtschaftsrecht
08.03.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Nacherfüllungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

a) Ein Neuwagenkäufer, der die Entgegennahme des ihm angebotenen Fahrzeugs wegen vorhandener Karosserie- und Lackmängel ablehnt und deren Beseitigung verlangt, verliert hierdurch nicht den Anspruch darauf, dass das Fahrzeug technisch und optisch in einen Zustand versetzt wird, der der beim Neuwagenkauf konkludent vereinbarten Beschaffenheit „fabrikneu“ entspricht. b) Bei der im Rahmen des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung indiziert der Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung in der Regel die Erheblichkeit der Pflichtverletzung (Bestätigung des Senatsurteils vom 17.2.2010 – VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289).

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