BGH: Nach den Rechtsprechungsregeln über den Eigenkapitalersatz entstandener Erstattungsanspruch kann auch nach dem Stichtag 1.11.2008 verfolgt werden
Der BGH hat mit Urteil vom 12.12.2019 – IX ZR 328/18 – entschieden: Ist für die Rechtshandlung das Recht eines anderen Staats maßgebend, so wirkt es zum Nachteil des Anfechtungsgegners, wenn die ausländische Rechtslage im konkreten Fall ungeklärt ist.
Ein Erstattungsanspruch, der nach Maßgabe der früheren Rechtsprechungsregeln über den Eigenkapitalersatz vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, kann auch nach dem 1. November 2008 unabhängig davon verfolgt werden, ob und wann ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.