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Wirtschaftsrecht
13.03.2014
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Nach Insolvenz zweite Chance für Unternehmen angestrebt

Die Kommission hat am 12.3.2014  Vorschläge für die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potentiell rentablen Unternehmen vorgelegt.


Angesichts von EU-weit rund 200 000 Insolvenzen und 1,7 Millionen verlorenen Arbeitsplätzen jährlich will die Kommission den Unternehmen mehr  Möglichkeiten bieten, ihr Geschäft umzubauen und einer Schließung zu entgehen. Nach einem Konkurs sollten Unternehmer eine zweite Chance erhalten.



„Von den Unternehmen hängt ein Großteil unseres Wohlstands und unserer Arbeitsplätze ab. Ein Unternehmen zu gründen und es erfolgreich zu führen ist ein hartes Stück Arbeit, vor allem unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen", sagte Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Immer mehr Unternehmen geraten in Europa in finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb müssen wir überdenken, wie wir mit Insolvenzfällen umgehen wollen. Henry Fords erstes Automobilunternehmen ging nach nur 18 Monaten pleite, aber Ford gab nicht auf und gründete schließlich eines der erfolgreichsten Automobilunternehmen der Welt. Wir sollten Innovationen nicht im Wege stehen. Wenn ein redlicher Unternehmer scheitert, sollte er eine zweite Chance erhalten. Unsere Insolvenzregeln sollen es erlauben, wieder bei null anfangen zu können."



Mit der heute angenommenen Kommissionsempfehlung soll ein kohärenter einheitlicher Rahmen für das einzelstaatliche Insolvenzrecht ermöglicht werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:


◾die frühzeitige, rasche und kostengünstige Umstrukturierung finanziell angeschlagener Unternehmen vor Einleitung eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu erleichtern, um eine Abwicklung zu vermeiden, ◾Schuldnern die Umstrukturierung ihres Unternehmens ohne obligatorische Eröffnung eines förmlichen Verfahrens vor Gericht zu erlauben, ◾finanziell angeschlagenen Unternehmen die Möglichkeit eines Antrags auf befristeten Gläubigerschutz von bis zu vier Monaten (maximal verlängerbar auf zwölf Monate) einzuräumen, um einen Umstrukturierungsplan anzunehmen, ◾die Annahme eines Umstrukturierungsplans zu erleichtern und dabei die Interessen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger zu berücksichtigen, um die Chancen zur Rettung lebensfähiger Unternehmen zu verbessern, ◾die negativen Konsequenzen eines Konkurses für die künftigen Aussichten, ein neues Unternehmen zu gründen, zu verringern, u.a. durch eine Entschuldung binnen eines Zeitraums von maximal drei Jahren.



Der Empfehlung vom 12.3.2014 gingen eine öffentliche Konsultation über ein europäisches Insolvenzkonzept und ein Vorschlag zur Änderung der aktuellen EU-Gesetzgebung über grenzübergreifende Insolvenzen voraus, dem das Europäische Parlament vor kurzem zugestimmt hat.


(PM EU-Kommission vom 12.3.2014)

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