OLG München: Musterprotokoll für das vereinfachte Verfahren keine Grundlage für GmbH-Gründung im „normalen" Verfahren
Mit Beschluss vom 12.5.2010 - 31 Wx 19/10 - hat das OLG München entschieden: Wird das für die GmbH-Gründung im vereinfachten Verfahren vorgesehene Musterprotokoll abgeändert, so finden die allgemeinen Vorschriften für eine „normale GmbH-Gründung" Anwendung. Bei Gründung einer GmbH im „normalen Verfahren" kann das Musterprotokoll keine Grundlage für den Nachweis der darin zusammengefassten Dokumente sein. Dies gilt auch dann, wenn eine „normale GmbH-Gründung" deswegen gegeben ist, weil das Musterprotokoll Abänderungen oder Ergänzungen über die im Rahmen der in den Musterprotokollen zugelassenen Alternativen hinaus enthält.