OLG München: Musterprotokoll - unbedeutende Abwandlungen ohne Auswirkung auf den Inhalt stellen keine unzulässigen Abänderungen dar
Mit Beschluss vom 28.9.2010 - 31 Wx 173/10 - hat das OLG München entschieden: Völlig unbedeutende Abwandlungen bei Zeichensetzung, Satzstellung und Wortwahl, die keinerlei Auswirkungen auf den Inhalt haben, stellen keine unzulässigen
Abänderungen und Ergänzungen des Musterprotokolls dar (Ergänzung zu OLG
München, Beschluss vom 12.5.2010 - 31 Wx 19/10, GmbHR 2010, 755).