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Wirtschaftsrecht
02.01.2013
Wirtschaftsrecht
BaFin: Moratorium über die FXdirekt Bank AG angeordnet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21.12.2012 gegenüber der FXdirekt Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind („Moratorium").

Die BaFin hat das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Dem Institut ist es nicht gelungen, dem Rückgang der Handelsaktivitäten seiner Kunden und den Veränderungen des Marktumfelds zu begegnen. Nach Abzug der laufenden Periodenverluste verfügt das Institut nicht mehr über das erforderliche Anfangskapital. Es ist aufgrund einer negativen Fortführungsprognose zahlungsunfähig und hat daher der BaFin am 21.12.2012 die Insolvenz wegen Überschuldung angezeigt.

Die FXdirekt Bank AG hat keine systemische Relevanz. Die Bilanzsumme der Bank mit Sitz in Oberhausen beläuft sich zum 18. Dezember 2012 auf rund 37,4 Mio. Euro.

Die Forderungen der Kunden an die FXdirekt Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Kunden entschädigen kann. Die EdW hat die Gläubiger des Instituts dann unverzüglich darüber zu unterrichten.

(PM BaFin vom 21.12.2012)

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