EuGH: Mönch darf Eintragung als Rechtsanwalt bei der RAK nicht verboten werden
Der EuGH hat mit Urteil vom 7.5.2019 – C-431/17 – entschieden, dass die griechische Regelung, die es einem Mönch, der in einem anderen Mitgliedstaat Rechtsanwalt ist, aufgrund der Unvereinbarkeit zwischen seiner Eigenschaft als Mönch und dem Rechtsanwaltsberuf verbietet, sich bei der Rechtsanwaltskammer eintragen zu lassen, gegen das Unionsrecht verstößt.
(PM EuGH Nr. 56/19 vom 7.5.2019)