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Wirtschaftsrecht
05.05.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Möglichkeit einer faktischen Präzedenzwirkung allein begründet kein rechtliches Interesse i. S. v. § 66 ZPO

Der BGH hat mit Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09 - entschieden: Allein die Möglichkeit, dass ein Urteil in einem ersten Prozess für nachfolgende Prozesse eine faktische Präzedenzwirkung entfaltet und zu erwarten ist, dass sich die Gerichte in den nachfolgenden Verfahren an der im ersten Prozess ergangenen Entscheidung orientieren werden, vermag ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO nicht zu begründen. Das gilt auch im Fall der Nebenintervention von „Parallelverwendern" inhaltsgleicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Ein solches rechtliches Interesse kann auch nicht allein darauf gestützt werden, dass eine Streitverkündung nach § 72 Abs. 1 ZPO erfolgt ist.

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