: Mittelstandsentlastungsgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 23.7.2008 das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz beschlossen. Der Gesetzesentwurf enthält 24 Maßnahmen, die kleine und mittelständische Unternehmen in Bezug auf Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlasten sollen. Das Kabinett rechnet damit, dass der Mittelstand hierdurch jährlich um 76 Millionen Euro entlastet werde. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bewertete das Gesetz allerdings als minimalen Schritt beim Bürokratieabbau.