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Wirtschaftsrecht
01.02.2011
Wirtschaftsrecht
BaFin: Mitteilungspflicht für Netto-Leerverkaufspositionen verlängert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31.1.2011 ihre am 4.3.2010 veröffentlichte Allgemeinverfügung, wonach Marktteilnehmer der BaFin Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2 % mitteilen und ab 0,5 % veröffentlichen müssen, verlängert.

Betroffen von der Regelung sind sämtliche Transaktionen, die wirtschaftlich betrachtet zu einer Netto-Leerverkaufsposition in Aktien der folgenden Unternehmen führen:
– Aareal Bank AG
– Allianz SE
– Generali Deutschland Holding AG
– Commerzbank AG
– Deutsche Bank AG
– Deutsche Börse AG
– Deutsche Postbank AG
– Hannover Rückversicherung AG
– MLP AG
– MünchenerRückversicherungs-Gesellschaft AG

Die Regelung gilt bis zum 25.3.2012, 24:00 Uhr fort.

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