BGH: Mithaftung in der Partnerschaftsgesellschaft
Der BGH hat mit Urteil vom 12.9.2019 – IX ZR 190/18 – entschieden: War ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, endet seine Mithaftung nicht mit der Abgabe des Mandats innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft.