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Wirtschaftsrecht
25.11.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Mitgliedsstaaten zur Modernisierung der Beihilfepolitik konsultiert

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden entwickelt, mit dem die Mitgliedstaaten besser bewerten können, inwiefern ihre öffentlichen Fördersysteme ihren Zweck erreicht und wie sie sich auf die Märkte und den Wettbewerb ausgewirkt haben.


Mitgliedstaaten und Interessengruppen können dazu bis zum 24.1.2014 Stellung nehmen. Eine effizientere Bewertung der Beihilferegelungen ist eine wichtige Komponente der Modernisierung der staatlichen Beihilfen im Hinblick auf effizientere und wirksamere öffentliche Ausgaben: Die Reform wird den Mitgliedstaaten ermöglichen, mehr Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission zu gewähren. Auf der anderen Seite werden die Beihilfen, die erheblich sind, eingehender bewertet als in der Vergangenheit. Der Leitfaden beinhaltet die besten Praktiken und Grundprinzipien und gewährt den Mitgliedstaaten die Flexibilität, die zur Anpassung an die besonderen Gegebenheiten einer jeden Bewertung erforderlich ist. Die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission veröffentlicht sodann die Leitlinien auf ihrer Website und verwendet sie als Grundlage für die Bewertungen in den kommenden Jahren.


Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte dazu: „Diese Leitlinien werden den Behörden dabei helfen, die Auswirkungen der öffentlichen Fördersysteme auf die Wirtschaft zu bewerten und nicht nur zu überprüfen, ob die geplanten Ergebnisse erzielt wurden, sondern wie effizient dies geschehen ist."


Nach der Veröffentlichung eines Konsultationspapiers und einem Workshop im April 2013 forderten die Mitgliedstaaten die Kommission auf, einen Leitfaden herauszugeben, in dem erläutert wird, wie eine aussagefähige Bewertung am besten vorzunehmen ist. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll auf diese Forderung eingegangen werden.


Diese Leitlinien enthalten Informationen über Methoden, bewährte Verfahren und Beispiele für Ex post-Bewertungen. Auch sollen Mindeststandards für Bewertungsmodalitäten und -techniken festgelegt werden, um einen gemeinsamen Ansatz in den Mitgliedstaaten zu fördern und dadurch Bewertungen von hoher Qualität zu gewährleisten. Die Leitlinien sind insbesondere für die Bewertung von Beihilferegelungen mit hohen Budgets bestimmt, da diese die größten Auswirkungen auf den Markt und die höchsten Effizienzgewinne zeitigen dürften. Die Interessengruppen werden aufgefordert, zum möglichen Inhalt des Bewertungsplans und den Methoden zur Ermittlung der ursächlichen Auswirkungen der staatlichen Beihilfe Stellung zu nehmen.


Am 8.5.2012 leitete die Kommission ein ehrgeiziges Reformprogramm zur Modernisierung der EU-Beihilfenkontrolle (siehe IP/12/458) mit drei eng miteinander verbundenen Zielen ein: Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt; Konzentration der Durchsetzung auf Fälle mit besonders großen Auswirkungen auf den Binnenmarkt, und Straffung der Regeln sowie schnellerer Erlass von Beschlüssen.


Da die bestehenden Vorschriften derzeit im Rahmen der Modernisierung überprüft werden, wird die Anforderung der Bewertung schrittweise eingeführt wird, z. B. in den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Breitbandsektor (siehe IP/12/1424) und den Leitlinien für Regionalbeihilfen (siehe IP/13/569). Die Bewertung ist Teil einer umfassenderen Ausbalancierung bei der Modernisierung staatlicher Beihilfen, bei der eine wesentlich größere Zahl nationaler Maßnahmen nach einem vereinfachten und direkteren Verfahren (siehe IP/13/736) im Gegenzug zu mehr Transparenz und verstärkten Ex post-Kontrollen (Überwachung und Bewertung) behandelt werden.


(PM EU-Kommission vom 22.11.2013)

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