OLG Düsseldorf: Mitbestimmungsrecht in Alt-AG mit weniger als 500 Mitarbeitern bei Eintragung vor dem 10.8.1994 verfassungsgemäß
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 27.7.2011 – I-26 W 7/10 (AktE) – entschieden: § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 DrittelbG, der für Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat auch bei Aktiengesellschaften mit i. d. R. weniger als 500 Arbeitnehmern vorsieht, wenn diese vor dem 10.8.1994 eingetragen worden und keine Familiengesellschaften sind, ist verfassungsgemäß.