BGH: Mit einer vereinfachten Auseinandersetzungsrechnung geltend gemachter Ausgleichsanspruch in einer zweigliedrigen GbR
Mit Urteil vom 13.10.2015 – II ZR 214/13 – hat der BGH entschieden:
a) Ist in einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden, kann der Gesellschafter, der für sich ein Guthaben beansprucht, dieses aufgrund einer vereinfachten Auseinanderset-zungsrechnung unmittelbar gegen den ausgleichspflichtigen Gesellschafter geltend machen; Streitpunkte über die Richtigkeit der Schlussrechnung sind in diesem Prozess zu entscheiden; einer – von den Gesellschaftern festgestellten – Aus-einandersetzungsbilanz bedarf es nicht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. Oktober 2006 – II ZR 192/05, ZIP 2006, 2271).
b) Mit der vereinfachten Auseinandersetzungsrechnung ist der geltend gemachte Ausgleichsanspruch als Ergebnis einer Gesamtabrechnung unter Einbeziehung der für die Berechnung wesentlichen Parameter nachvollziehbar und schlüssig darzulegen. Weitergehende Anforderungen sind an eine vereinfachte Auseinan-dersetzungsrechnung nicht zu stellen.