R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
16.12.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Köln: Missbrauch des Lastschriftverfahrens

Mit Hinweisbeschluss vom 26.10.2009 - 13 U 132/09 - hat das OLG Köln entschieden: Ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Lastschrift setzt voraus, dass der Lastschriftschuldner zum Zeitpunkt des Widerrufs Kenntnis von einer bereits eingetretenen oder zumindest drohenden Insolvenz des Lastschriftgläubigers hatte.

stats