SA Generalanwalt: Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
Nach Auffassung von Generalanwalt N. Wahl in seinen Schlussanträgen vom 12.2.2014 – Rs. C- 26/13 – sind Vertragsklauseln, die für die Auszahlungeines Fremdwährungsdarlehenseinenanderen Wechselkurs vorsehen als für seine Rückzahlung, nicht notwendig der Missbrauchskontrolle entzogen. Auch wenn solche Klauseln grundsätzlich dem Hauptgegenstand eines Vertrags über ein Darlehen in ausländischer Währung zugerechnet werden können, muss das nationale Gericht prüfen, ob die Verbraucher verstehen konnten, dass ihnen die unterschiedlichen Wechselkurse zusätzliche Kosten aufbürden.
(PM EuGH vom 12.2.2014)