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Wirtschaftsrecht
21.01.2014
Wirtschaftsrecht
EuGH: Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Beurteilungskriterien

Das EuGH hat mit Urteil vom 16.1.2014 - Rs. C-226/12 - entschieden:


Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass


- das Vorliegen eines „erheblichen Missverhältnisses" nicht unbedingt voraussetzt, dass die Kosten, die dem Verbraucher durch eine Vertragsklausel auferlegt werden, für diesen gemessen an dem Betrag des betreffenden Rechtsgeschäfts eine erhebliche wirtschaftliche Auswirkung haben, sondern sich bereits aus einer hinreichend schwerwiegenden Beeinträchtigung der rechtlichen Stellung, die der Verbraucher als Vertragspartei nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften innehat, ergeben kann, sei es in Gestalt einer inhaltlichen Beschränkung der Rechte, die er nach diesen Vorschriften aus dem Vertrag herleitet, oder einer Beeinträchtigung der Ausübung dieser Rechte oder der Auferlegung einer zusätzlichen, nach den nationalen Vorschriften nicht vorgesehenen Verpflichtung;


- das vorlegende Gericht bei der Beurteilung, ob ein erhebliches Missverhältnis vorliegt, die Art der Güter oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, zu berücksichtigen und dabei alle den Vertragsabschluss begleitenden Umstände sowie alle anderen Klauseln desselben Vertrags heranzuziehen hat.

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