BGH: Missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung - Ferienluxuswohnung
Mit Urteil vom 31.5.2012 - I ZR 106/10 - hat der BGH entschieden: Eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage.