BaFin: Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen veröffentlicht
Das BaFin-Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)“ tritt am 1.1.2020 in Kraft. Es adressiert kleine Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG und legt dar, wie sie die wichtigen Bereiche ihrer Geschäftsorganisation gemäß §§ 23 ff. VAG ausgestalten sollen.
(Meldung BaFin vom 6.3.2020)