R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
11.03.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Millionenstrafe für Microsoft

Die EU-Kommission hat am 6.3.2013 eine Geldbuße in Höhe von 561 Mio. Euro gegen Microsoft verhängt. Das Unternehmen war seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, Nutzern eine freie Browserwahl zu ermöglichen. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte dazu: „2009 stellte die Kommission die Untersuchung hinsichtlich des Verdachts, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung mit der Kopplung seines Webbrowsers Internet Explorer an Windows missbrauchte, ein. Damals akzeptierten wir die von Microsoft angebotenen Verpflichtungen. Verpflichtungszusagen in Kartellrechtsentscheidungen sind sehr wichtig, da sie eine schnelle Lösung von Wettbewerbsproblemen ermöglichen. Diese Entscheidungen müssen selbstverständlich streng befolgt werden. Ihre Nichteinhaltung ist ein schwerwiegender Verstoß, der mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muss.

(PM EU-Kommission vom 6.3.2013)

stats