BGH: Millionenklage gegen Mitglieder des Zementkartells ist zulässig
Aufgrund einer Entscheidung des Kartellsenats des BGH vom 7.4.2009 - KZR 42/08 - steht fest, dass eine auf Zahlung von mindestens 114 Mio. Euro gerichtete Schadensersatzklage gegen sechs führende deutsche Zementhersteller zulässig ist. Der Senat hat ausgeführt, Umfang und Komplexität des sich aus der Bündelung der Ansprüche zahlreicher Unternehmen ergebenden Prozessstoffs können die Zulässigkeit der Klage nicht in Frage stellen. Auch der unbezifferte Klageantrag war als zulässig anzusehen, weil geltend gemacht wurde, dass die Feststellung der Höhe des Schadens eine richterliche Schätzung erforderte.
Der Prozess wird nun vor dem Landgericht Düsseldorf fortgesetzt.
(Quelle: PM BGH vom 17.4.2009)