EuGH: Millionenbußgeld gegen Telekom bestätigt
Der EuGH hat mit Urteil vom 14.10.2010 – Rs. C- 280/08 P – in letzter Instanz ein von der EU-Kommission im Jahr 2003 gegen die Deutsche Telekom verhängtes Bußgeld in Höhe von 12,6 Mio. Euro bestätigt. Danach hat die Telekom in den Jahren 1998 bis 2003 ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse missbraucht, da sie Wettbewerbern in diesem Zeitraum für den Zugang zur so genannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – der „letzten Meile“ zum Kunden – mehr berechnet habe als ihren eigenen Kunden. Dadurch seien Letztere gezwungen gewesen, selbst höhere Preise als die Telekomzu veranschlagen.