BGH: Mietwagenkosten - Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage
Der BGH hat mit Urteil vom 12.4.2011 - VI ZR 300/09 - entschieden: Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen.