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Wirtschaftsrecht
07.05.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Mietvertragliche Schriftformheilungsklausel

Der BGH hat mit Urteil vom 22.1.2014 – XII ZR 68/10 - entschieden: Eine sogenannte mietvertragliche Schriftformheilungsklausel hindert den Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 Abs. 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne zuvor von dem Mieter eine Heilung des Mangels verlangt zu haben.

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