BGH: Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung
Der BGH hat mit Urteil vom 3.6.2008 - XI ZR 131/07: Rechtsfolge einer etwaigen Verletzung einer Aufklärungspflicht über die allgemeinen Folgen eines Mietpoolbeitritts kann lediglich ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten oder Mindereinnahmen sein, die sich durch die Mietpoolbeteiligung ergeben, nicht hingegen ein Anspruch auf Rückabwicklung sämtlicher Verträge (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20.3.2007 ‑ XI ZR 414/04, BB 2007, 1681 mit Komm. Edelmann).