BGH: Mietkaution in der Insolvenz des Vermieter
Mit Urteil vom 20.12.2007 – IX ZR 132/06 – hat der IX. Zivilsenat entschieden, dass der Wohnungsmieter eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen kann, wenn der Vermieter die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Verstößt der Vermieter gegen diese Bestimmung, ist der dem Mieter zustehende Auszahlungsanspruch nur eine einfache Insolvenzforderung. Kommt der Vermieter dem Verlangen des Mieters, die Anlage der Kaution auf einem Treuhandkonto nachzuweisen, nicht nach, kann der Mieter grundsätzlich die geschuldete Mietzahlung bis zur Höhe des Kautionsbetrages zurückhalten.
Quelle: PM des BGH v. 20.12.2007
Vgl. dazu den Entscheidungsreport von Bartholomäus, sobald das Urteil abgesetzt ist.