BaFin: Meldepflicht nach MiFIR – Legal Entity Identifier ab 2018 Pflicht
Bei meldepflichtigen Geschäften gemäß Art. 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) ist ab dem 3.1.2018 ein aktiver Legal Entity Identifier (LEI) erforderlich. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die der Meldepflicht solcher Transaktionen unterliegen, und Zweigniederlassungen aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums haben dann sicherzustellen, dass ihre Kunden vor Ausübung der Transaktion über einen aktiven LEI verfügen, um diese in den Meldungen korrekt identifizieren zu können. Andernfalls kann das Institut die meldepflichtigen Geschäfte nicht ausführen. Die Kunden sind daher angehalten, einen LEI zu beantragen.
(PM BaFin vom 24.2.2017)