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Wirtschaftsrecht
06.07.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Meldepflicht gefährlicher Produkte durch Hersteller und Händler

In Verkehr gebrachte gefährliche Produkte werden künftig leichter und schneller gemeldet. Über eine neue zentrale Internet-Meldestelle können Hersteller und Händler fortan gefährliche Produkte, die sie auf den Markt gebracht haben, direkt und zeitgleich allen 27 nationalen Marktüberwachungsstellen melden. Bislang wurden gefährliche Produkte jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat getrennt gemeldet. EU-Verbraucherschutzkommissarin Kuneva sagte: "Damit einher gehen Zeit- und Kosteneinsparungen für die Wirtschaft, so dass sie mit einer schnelleren und leichteren Meldung ihren Verpflichtungen gegenüber Verbrauchern nachkommen können". Nach dem EU-Recht über die allgemeine Produktsicherheit müssen Hersteller und Händler die zuständigen nationalen Behörden unverzüglich über unsichere Produkte wie beispielsweise Spielzeug oder elektrische Haushaltsgeräte informieren. Ein Flyer zur Produktsicherheit informiert über die Meldepflichten von Unternehmen über gefährliche Produkte und das EU-Schnellwarnsystem über gefährliche Produkte. Er ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/cons_safe/prod_safe/gpsd/danger_def_de.pdf
(Quelle: PM EU-Kommission vom 3.7.2009)

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