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Wirtschaftsrecht
17.07.2012
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Mehrerlösklausel in einem Grundstückskaufvertrag

Mit Urteil vom 9.2.2012 - 9 U 144/11 - hat das OLG Karlsruhe entschieden: Vereinbaren die Beteiligten beim Verkauf eines Grundstücks, dass der Käufer bei einem Weiterverkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraum einen Mehrerlös anteilig abzuführen hat, kommt es für die Bestimmung des Mehrerlöses auf den gesamten Wert der Gegenleistungen an, die beim Weiterverkauf vom Zweiterwerber zu erbringen sind.


Beim Weiterverkauf spielt es für den Mehrerlös keine Rolle, mit welchen Begriffen die Gegenleistungen des Zweitkäufers bezeichnet werden. Der Mehrerlös wird insbesondere nicht dadurch geringer, dass die Beteiligten des zweiten Kaufvertrages einen Teil des Kaufpreises als erstattungspflichtige Aufwendungen des Verkäufers bezeichnen („abzuführender Mehrerlös"). 

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