BGH : Mehrere Monate verspätet abgeführte Sozialleistungsbeiträge lassen auf Zahlungseinstellung und Benachteiligungsvorsatz schließen
Der BGH hat mit Urteil vom 7.5.2015 - IX ZR 95/14 – entschieden: Werden Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden.
Auch nach neuem Verjährungsrecht hemmt die Erhebung einer Klage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe die Klageforderung übersteigt, die Verjährung aller ausreichend bestimmten Teilansprüche.