BMJ: Mehr Vertrauensschutz für Anwalt und Mandant
Das Bundeskabinett hat am 31.3.2010 einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht beschlossen. Danach soll der absolute Schutz des § 160a Abs. 1 StPO vor strafprozessualen Beweiserhebungs- und Verwertungsmaßnahmen nicht durch eine künstliche Differenzierung zwischen Strafverteidigung und sonstiger Anwaltstätigkeit untergraben werden. Der Schutz des Vertrauens muss für jede anwaltliche Beratung gelten zumal viele Rechtsgebiete wie etwa das Wirtschaftsrecht und das Insolvenzrecht eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben sind und sich nicht eindeutig voneinander abgrenzen lassen.
(PM BMJ vom 31.2.2010)