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Wirtschaftsrecht
29.10.2015
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : Mehr Transparenz im Schattenbanksektor

Die am 29.10.2015 vom Europäischen Parlament angenommenen neuen EU-Vorschriften zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften machen Finanztransaktionen transparenter und erleichtern Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis von Risiken.

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill erklärte: "Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, unser Finanzsystem nach der Finanzkrise widerstandsfähiger zu machen. Ich danke dem Europäischen Parlament und insbesondere dem Berichterstatter Renato Soru für ihre großen Anstrengungen, die diese Einigung ermöglicht haben."

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ermöglichen den Marktteilnehmern eine besicherte Finanzierung, d. h. die Nutzung eigener Vermögenswerte wie Aktien oder Anleihen mit dem Ziel, die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeiten abzusichern. Dabei werden Vermögenswerte vorübergehend für Finanzierungstransaktionen verpfändet (Beispiel: Wertpapierleih- oder -verleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte, 'Buy-sell back'– oder 'Sell-buy back'-Geschäfte sowie Lombardgeschäfte).

Die Verordnung erhöht die Transparenz in drei wichtigen Punkten:

  • erstens führt sie die Meldung sämtlicher Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an zentrale Datenbanken ein, die sogenannten Transaktionsregister, ausgenommen sind lediglich Geschäfte mit Zentralbanken. Je nach Firmenkategorie beginnt diese Meldepflicht zwischen 12 und 21 Monaten nach Inkrafttreten der betreffenden technischen Regulierungsstandards;
  • zweitens müssen Investmentfonds ab Inkrafttreten der Verordnung in ihren regelmäßigen Berichten und vorvertraglichen Dokumenten Angaben zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtertragsswaps bereitstellen; den bereits bestehenden Fonds werden für die Änderung dieser Unterlagen 18 Monate eingeräumt;
  • drittens legt die Verordnung für die Wiederverwendung von Sicherheiten einige Mindesttransparenzanforderungen fest, wie die Offenlegung der damit verbundenen Risiken und die vorherige Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis. Diese müssen sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt werden.

Der Begriff "Schattenbankwesen" bezeichnet häufig die Kreditvergabe außerhalb des Bankenwesens. Diese Tätigkeiten diversifizieren die Finanzierungsquellen und können deshalb für die Wirtschaft von Nutzen sein. Seit der Finanzkrise herrscht allerdings international Einigkeit darüber, dass diese Tätigkeiten transparent sein und einer angemessen Regulierung unterliegen sollten. Mit der heutigen Einigung ist dieses Ziel einen großen Schritt näher gerückt.

Nach der Abstimmung im Parlament, wird die Verordnung demnächst förmlich vom EU-Ministerrat angenommen und danach im Amtsblatt der EU veröffentlicht

(PM EU-Kommission vom 29.10.2015)

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