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Wirtschaftsrecht
16.01.2008
Wirtschaftsrecht
: Mehr Transparenz bei Verbraucherkrediten

Die EU-Kommission hat die Entscheidung des Parlaments zur Neuregelung bei Verbraucherkrediten begrüßt. Mit dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie über Verbraucherkredite soll der Finanzmarkt für Konsumentenkredite, dessen Jahresvolumen sich auf 800 Milliarden Euro beläuft, liberalisiert werden. Mit den neuen Bestimmungen wird der Markt sowohl für Verbraucher als auch für die Kreditwirtschaft transparenter. Wichtigstes Ergebnis wird sein, dass den Verbrauchern, die einen Kredit aufnehmen möchten, EU-weit vergleichbare, harmonisierte Standard-Informationen erteilt werden müssen. Nach den neuen Bestimmungen wird den Verbrauchern, die einen Kredit aufnehmen möchten, das Recht eingeräumt, sich auf wichtige Aussagen und Zahlenangaben aus der Werbung berufen zu können. Bei Kreditangeboten müssen die Verbraucher in unmissverständlicher Weise u. a. über den Gesamtkreditbetrag, den effektiven Zinssatz, Anzahl und Höhe der Rückzahlungsraten und Nebenleistungen sowie über die Pflicht zum Abschluss eines Versicherungsvertrags als zwingende Voraussetzung für die Gewährung des Kredits, aber auch über den Sollzins und die Verzugskosten aufgeklärt werden. Dabei wird ein neues, EU-weit einheitliches Europäisches Kreditinformationsformblatt zu verwenden sein.
(Quelle: PM der EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, v. 16.1.2008) 

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